Bürgergeld
JOBCENTER TEAM.ARBEIT.HAMBURG
STANDORT: STRESEMANNSTRASSE
Martin Saß leitet bei Jobcenter team.arbeit.hamburg seit 2006 den Standort Stresemannstraße mit seiner spezialisierten Ausrichtung für die Belange schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Aktuell bewegt er zudem federführend die Einführung des Bürgergeldes im gesamten Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg.
Worin sehen Sie die bedeutendste Änderung durch das „Bürgergeld“?
Mit der Einführung des Bürgergeldes hat der Gesetzgeber die Bedeutsamkeit guter Beratung in den Jobcentern noch einmal deutlich gestärkt. Durch den Wegfall des sog. „Vermittlungsvorrangs“ sowie die Einführung von Bonuszahlungen für Qualifizierungen nimmt die Weiterbildung der Bürger*innen einen deutlich höheren Stellenwert ein.
Wie groß ist der Standort Stresemannstraße, wie viele Mitarbeitenden gibt es?
Der Standort Stresemannstraße ist mit seinen aktuell 103 Mitarbeitenden sowohl für die Leistungsgewährung, als auch für die Arbeitsvermittlung von ca. 6.000 schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in Hamburg verantwortlich. Auch die Leistungen für Rehabilitation für eine Teilhabe am Arbeitsleben sowie das daran anschließende Absolvent*innenmanagement werden von hier erbracht.
Welche Vorteile ergeben sich durch diese spezielle Betreuung für Menschen mit Schwerbehinderung?
Durch die zentrale Betreuung des o.a. Personenkreises haben wir im Laufe der Jahre in allen Facetten unseres Betreuungsauftrages eine hohe Fachkompetenz geschaffen. Durch die hieraus resultierenden Synergieeffekte ist ein gleichsam empathisches wie auch effizientes Betreuungsumfeld entstanden, durch das es gelingt schwerbehinderte Bürger*innen nachhaltig in eine adäquate Beschäftigung zu vermitteln.
Wo sehen Sie die Berührungspunkte mit dem HGuA?
Die Berührungspunkte zum HGuA sehe ich unseren Neukund*innenprozess betreffend. Hier erhalten Menschen, deren Arbeitslosigkeit sich noch nicht verstetigt hat, wirksame präventive Beratung und Unterstützung, um psychischen Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit möglichst frühzeitig zu begegnen.
Wie kann sich eine Zusammenarbeit mit dem HGuA entwickeln?
Aus unserer Sicht wäre eine Verstetigung des Projektes, einhergehend mit einer Öffnung des Zugangs auch für unsere langzeitarbeitslosen Bürger*innen wünschenswert. (1)
Welche Botschaft zum HGuA möchten Sie JC-Mitarbeitenden und/oder Interessierten mit auf den Weg geben?
„Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.“ (Barbara Fornefeld, Professorin für Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln)
(1) Die rehapro-Richtlinien schließen zur Zeit Menschen im Leistungsbezug ab 21 Monaten aus.